SATZUNG

Satzung der "Stiftung für das Schloss Kopice"

 

Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Die Stiftung mit der Bezeichnung „STIFTUNG FÜR DAS SCHLOSS KOPICE“, im Folgenden „Stiftung“ genannt, wurde von Joachim Wiesiollek und Mariola Wiesiollek, im Folgenden „Gründer“ genannt, durch eine notarielle Urkunde des Notars Igor Frąszczak vom 13. August 2024, Repertorium A Nr. 4771/2024, gegründet und wirkt auf der Grundlage der Bestimmungen der Gesetzes vom 6. April 1984. über Stiftungen (Gesetzblatt von 2023, Pos. 166) und die Bestimmungen dieser Satzung.

 

§2.

1. Die Stiftung ist rechtsfähig.

2. Die Aufsicht über der Stiftung obliegt dem Minister für Kultur und Nationales Erbe.

 

§3.

 

1. Der Sitz der Stiftung ist Kopice, Gemeinde Grodków, Woiwodschaft Opole.

2. Die Dauer der Stiftung ist unbefristet.

3. Der Tätigkeitsbereich der Stiftung umfasst das gesamte Gebiet der Republik Polen. Soweit dies zur ordnungsgemäßen Umsetzung ihrer Ziele erforderlich ist, kann die Stiftung jedoch auch außerhalb der Grenzen der Republik Polen tätig sein.

4. Die Stiftung kann gemäß einem Beschluss des Stiftungsvorstands Niederlassungen auf dem Gebiet der Republik Polen und im Ausland gründen.

 

§4.

 

Die Stiftung kann Urkunden, Abzeichen, Ehrenmedaillen sowie andere Preise und Auszeichnungen errichten und an natürliche und juristische Personen verleihen, die für die Stiftung besondere Verdienste leisten und zur Erreichung der Stiftungsziele beigetragen haben.

 

§5.

1. Die Stiftung verwendet Stempel mit den Identifikationsdaten der Stiftung sowie der Angabe ihres Namens und Sitzes.

2. Die Stiftung kann ein unverwechselbares grafisches Symbol verwenden.

 

Kapitel II

Ziele und Grundsätze der Stiftung

§6.

Die Ziele der Stiftung sind:

1. Denkmalschutz – insbesondere Anregung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Restaurierung und Nutzung des historischen Schlosses in Kopice, der einen außerordentlichen historischen und kulturellen Wert hat;

2. Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeit und Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Geschichte des Schlosses in Kopice auf Basis des breiten kulturellen Hintergrund des Oppelner Schlesiens;

3. Vertiefung und Popularisierung des Wissens über die Geschichte des Schlosses Kopice und seiner Umgebung sowie des Wissens über die Traditionen, Kultur und Bräuche der örtlichen Bevölkerung;

4. Popularisierung der historischen, kulturellen und touristischen Werte der Stadt Kopice;

5. Schutz, Pflege, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und Vorbeugung der Zerstörung von Baudenkmälern, Kunstwerken, Kulturgütern, Kultstätten und Objekten von historischer und kultureller Bedeutung;

6. Architekturdenkmälern, Kunstwerken, Kulturgütern und Objekten von historischer Bedeutung neue Nutzungsfunktionen zu verleihen und sie zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft wirksam einzusetzen sowie Aktivitäten in diesem Bereich zu unterstützen;

7. Bildungsaktivitäten im Bereich Geschichte, Kultur und Kunst;

8. Bildungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kenntnissen über Europa und unterstützende Aktivitäten zur Förderung des Wissens über die Funktionsweise der Europäischen Union;

9. Förderung und Unterstützung der internationalen wissenschaftlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit;

10. Unterstützung und Organisation künstlerischer Veranstaltungen wie Ausstellungen, Präsentationen, Konzerte;

11. Unterstützung sozialer Initiativen zur Förderung und Umsetzung der Ziele der Stiftung sowie für wohltätige Zwecke, im Gesundheitsbereich und in der Sozialhilfe.

12. Unterstützung und Organisation der Rehabilitation behinderter Menschen, unter anderem durch künstlerische und kulturelle Projekte;

13. Unterstützung des Schutzes des Naturerbes;

14. Einleitung von Maßnahmen und Aktivitäten sowie Forschungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der historischen Geschichte der ehemaligen Eigentümer des Palastes in Kopice;

 

 

§7.

 

Die Stiftung verfolgt ihre Ziele durch:

1. Beschaffung von Mitteln und Zuschüssen, auch aus Programmen der Europäischen Union, für Anpassungs- und Renovierungsarbeiten zur Wiederherstellung und zum Schutz des Schlosses in Kopice;

2. Die Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Verwaltungsorganen sowie in- und ausländischen juristischen und natürlichen Personen, deren Tätigkeit mit den Zielen der Stiftung in Zusammenhang steht oder die eine solche Tätigkeit beabsichtigen und durchführen können;

3. Initiierung, Organisation und Pflege einer Dokumentations- und Bibliografiesammlung zum Schloss in Kopice und zu den Denkmälern der Stadt und Gemeinde Grodków;

4. Initiierung, Organisation und Unterstützung von Projekten zum Schutz der Werte der materiellen und geistigen Kultur der Region und insbesondere der unmittelbaren Umgebung von Kopice;

5. Initiierung, Organisation und Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Kultur und Kunst, insbesondere bestehend in der Organisation und Unterstützung von kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Veranstaltungen auf dem Gelände des Schlosses in Kopice sowie der Organisation von Museumsausstellungen, Ausstellungen, Open-Air-Veranstaltungen, Wettbewerben und wissenschaftlichen Tagungen;

6. Aktivitäten im Bereich Wissenschaft, Bildung und Erziehung, bestehend aus der Organisation und Unterstützung von Schulen, Kursen, Seminaren und Vorträgen in den von den Zielen der Stiftung abgedeckten Bereichen;

7. Forschungsstipendien

8. Spenden.

9. Unterstützung sozialer Initiativen zur Förderung und Umsetzung der Ziele der Stiftung sowie zum Schutz von Denkmälern und nationalem Erbe;

10. Teilnahme an EU- und anderen Projekten und Programmen im Rahmen von Zielen der Stiftung;

11. Zusammenarbeit mit Volontären gemäß dem Gesetz über gemeinnützige Tätigkeiten und Volontariat.

 

§8.

 

1. Zur Verwirklichung ihrer Ziele kann die Stiftung die Tätigkeit anderer Institutionen, juristischer und natürlicher Personen unterstützen, deren Tätigkeit mit den Zielen der Stiftung zusammenpasst;

2. Zur Erreichung ihrer Ziele kann sich die Stiftung an staatlichen, nichtstaatlichen und EU-Projekten und -Programmen beteiligen.

 

 

Kapitel III

Vermögen und Erträge der Stiftung

 

§9.

 

1. Das Vermögen der Stiftung besteht aus dem Gründungsfonds in Höhe von 15.000 PLN (in Worten: fünfzehntausend Zloty), der von den Gründern wie folgt eingezahlt wird:

a) Joachim Wiesiollek – Betrag 7.500 PLN,

b) Mariola Wiesiollek – Betrag 7.500 PLN,

sowie im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erworbene Finanzmittel, Immobilien und bewegliche Sachen.

 

§10.

Die Stiftung haftet für ihre Verpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen.

 

§11.

Zu den Einkünften der Stiftung können insbesondere gehören:

a) Spenden, Erbschaften, Wertpapiere, immaterielles und materielles Vermögen sowie sonstige Vermögenszuwendungen, die von in- und ausländischen juristischen und natürlichen Personen der Stiftung zufließen;

b) Subventionen, Zuschüsse und Förderungen, einschließlich EU-Subventionen;

c) öffentliche Veranstaltungen, Sammlungen und Lotterien;

d) das Vermögen der Stiftung;

 

§12.

 

Die Stiftung ist nicht gewinnorientiert. Sämtliche Erträge der Stiftung werden für die Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Ziele und zur Deckung der Kosten der Stiftungsverwaltung im Rahmen dieser Zwecke verwendet.

 

 

 

 

 

Kapitel IV

Stiftungsorgane

 

§ 13.

 

Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.

 

§ 14.

 

1. Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt drei Jahre.

2. Die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes ist für jeweils mehrere Amtsperioden zulässig.

3. Zum Mitglied des Verwaltungsrats kann eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person bestellt werden.

4. Die Ernennung und Abberufung eines Vorstandsmitgliedes erfolgt durch den Gründer.

5. Die Mitgliedschaft im Stiftungsrat erlöscht durch:

a) Entlassung durch den Gründer oder aus seiner eigenen Initiative,

b) Tod eines Vorstandsmitglieds,

c) Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes,

d) eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat.

 

§ 15.

 

1. Der Vorstand der Stiftung leitet deren Geschäfte und vertretet die Stiftung nach außen.

2. Der Stiftungsrat kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

3. Bei einem Ein-Personen-Vorstand übernimmt das einzige Vorstandsmitglied die Funktion des Vorstandsvorsitzenden.

4. Bei einem vielköpfigen Vorstand wählen die Vorstandsmitglieder den Vorstandsvorsitzenden.

§ 16.

 

Der erste Stiftungsvorstand besteht aus:

a) Joachim Wiesiollek – als Präsident des Stiftungsvorstands;

b) Mariola Wiesiollek – als Mitglied des Stiftungsvorstands.

 

§ 17.

 

1. Der Vorsitzende des Vorstands beruft die Sitzungen des Stiftungsvorstands ein und leitet sie.

2. Der Vorsitzende des Vorstands leitet die Arbeit des Stiftungsvorstands.

3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.

 

§18.

 

1. Absichtserklärungen im Namen der Stiftung können von jedem Vorstandsmitglied einzeln abgegeben werden. Bei der Übernahme von Verpflichtungen oder dem Erwerb von Rechten im Wert von über 30.000,00 PLN (dreißigtausend Zloty) müssen Absichtserklärungen im Namen der Stiftung jedoch von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam abgegeben werden.

2. Der Vorstand kann durch einen mit einfacher Stimmenmehrheit, unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen, gefassten Beschluss einen Stellvertreter bestellen.

 

§ 19.

 

Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.

 

§ 20.

 

1. Der Stiftungsvorstand leitet die Arbeit der Stiftung, ist für die Umsetzung ihrer Ziele verantwortlich und entscheidet in allen Angelegenheiten.

2. Zu den Zuständigkeiten des Stiftungsvorstands gehören insbesondere:

a) die Vertretung der Stiftung nach außen;

b) die Leitung der laufenden Aktivitäten der Stiftung;

c) Erstellung von Jahresberichten, einschließlich Finanzberichten;

d) Annahme jährlicher und mehrjähriger Aktionspläne der Stiftung;

e) die Verwaltung des Stiftungsvermögens;

f) die Annahme von Zuschüssen, Spenden, Erbschaften, Vermächtnissen und Beiträgen;

g) Organisation von Aktivitäten, die auf die Verwirklichung der satzungsmäßigen Ziele der Stiftung ausgerichtet sind.

§21.

Die Stiftung kann zur Durchführung ihrer Angelegenheiten Mitarbeiter einstellen.

 

Kapitel V

Schlussbestimmungen\

 

§ 22.

 

1. Änderungen der Stiftungssatzung werden vom Vorstand mit absoluter Stimmenmehrheit, in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder und nach Einholung einer schriftlichen Stellungnahme der Stifter beschlossen. Im Falle des Todes eines der Gründer werden die Entscheidungen in dieser Hinsicht von seinen oder ihren Erben getroffen.

2. Änderungen der Satzung dürfen die in der Gründungsakte festgelegten Ziele nicht berühren.

 

§ 23.

 

1. Die Stiftung wird aufgelöst, wenn die Zwecke, zu denen sie errichtet wurde, erreicht sind oder wenn die finanziellen und vermögensmäßigen Mittel der Stiftung erschöpft sind.

2. Der Beschluss über Auslösung wird vom Vorstand der Stiftung nach Einholung einer schriftlichen Stellungnahme der Stifter gefasst. Im Falle des Todes eines der Gründer ist die Entscheidung in dieser Hinsicht von seinen Erben getroffen.

3. Die Liquidatoren der Stiftung werden von den Stiftern ernannt und abberufen.

 

§ 24.

 

Die Entscheidung über die Verwendung des nach der Auslösung der Stiftung verbleibenden Vermögens trifft der Stiftungsvorstand nach Einholung der schriftlichen Zustimmung der Stifter. Im Falle des Todes eines der Stifter wird die Entscheidung in dieser Hinsicht von seinen Erben getroffen.

 

§ 25.

 

Die Satzung tretet mit dem Tag der Eintragung der Stiftung in Kraft.

Unterschriften Gründer

 

 

 

 

PAŁAC W KOPICACH

Kopice 47

49-200 Kopice

 

 

E-Mail: info@palackopice.com.pl

 

 

 

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